Seit dem 27. September 2026 ist es keine reine Marketingaussage mehr, ein Produkt als „öko“, „grün“, „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ zu bezeichnen. Die Richtlinie (EU) 2024/825 vom 28. Februar 2024, bekannt als Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (ECGT oder EmpCo), nimmt diese Aussagen in die Liste der Geschäftspraktiken auf, die unter allen Umständen als unlauter gelten. Dieser Leitfaden erklärt, was sich ändert, welche Texte Ihres Onlineshops Sie prüfen sollten und wie das in PrestaShop und Shopify geht.

Was die Richtlinie (EU) 2024/825 vorschreibt

Die Richtlinie ändert die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und die Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 umsetzen und ab dem 27. September 2026 anwenden. Für Umweltaussagen fügt sie der „schwarzen Liste“ in Anhang I vier neue Verbote hinzu und schafft eine eigene Regel für Zukunftsversprechen:

  • Allgemeine Umweltaussagen (Anhang I, Nummer 4a): Verboten ist eine allgemeine Umweltaussage wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „nachhaltig“, wenn Sie keine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können, die für die Aussage relevant ist.
  • Nachhaltigkeitssiegel (Nummer 2a): Ein Nachhaltigkeitssiegel dürfen Sie nur zeigen, wenn es auf einem Zertifizierungssystem beruht oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurde. Ein selbst gestaltetes „Öko“-Symbol der Marke reicht nicht mehr.
  • Teil für das Ganze (Nummer 4b): Eine Aussage darf nicht so dargestellt werden, als betreffe sie das gesamte Produkt oder die gesamte Geschäftstätigkeit, wenn sie sich nur auf einen Aspekt bezieht, etwa auf die Verpackung.
  • Kompensation (Nummer 4c): Verboten ist die Behauptung, ein Produkt habe aufgrund der Kompensation von Treibhausgasemissionen neutrale, verringerte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt.
  • Zukunftsbezogene Aussagen (neuer Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe d der Richtlinie 2005/29/EG): Ein Versprechen wie „klimaneutral bis 2030“ gilt als irreführend, wenn ihm keine klaren, objektiven, öffentlich einsehbaren und überprüfbaren Verpflichtungen zugrunde liegen, die in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan mit messbaren und zeitgebundenen Zielen festgelegt sind und regelmäßig von einem unabhängigen externen Sachverständigen überprüft werden, dessen Ergebnisse den Verbrauchern zur Verfügung stehen.

„Anerkannte hervorragende Umweltleistung“ ist klar definiert: Das Produkt erfüllt das EU-Umweltzeichen (Verordnung (EG) Nr. 66/2010), ein offiziell anerkanntes Umweltzeichen des Typs I nach EN ISO 14024 oder die höchste Umweltleistung nach dem geltenden Unionsrecht. Ohne das muss das allgemeine Wort weg.

Was eine allgemeine Umweltaussage ist und was nicht

Als allgemein gilt eine Aussage, die nicht auf einem Nachhaltigkeitssiegel steht und deren Konkretisierung nicht klar und deutlich auf demselben Medium erfolgt. „Verpackung aus 100 % Recyclingkarton“ ist daher nicht allgemein: Sie sagt genau, was und wie viel. „Öko-Produkt“ ohne weitere Angabe dagegen schon. Für die meisten Shops lautet die Lösung nicht schweigen, sondern konkret werden.

Für wen sie gilt

Für jeden Händler, der an Verbraucher in der Europäischen Union verkauft, unabhängig von Größe und Plattform: PrestaShop- und Shopify-Shops ebenso wie Marktplatzhändler. Es zählt alles, was der Käufer sieht: Produktname, Beschreibungen, Bilder mit Siegeln, Shop-Filter, Banner, Marketing-E-Mails, Anzeigen und Produktfeeds für Preisvergleichsportale. Wenn Sie in mehrere Länder verkaufen, beachten Sie das jeweilige nationale Recht.

Die Lage in Spanien

Stand Oktober 2026 hat Spanien im Staatsanzeiger BOE kein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 veröffentlicht. Vorgesehen ist der Entwurf eines Gesetzes über nachhaltigen Konsum, den der Ministerrat am 1. Juli 2025 in erster Lesung gebilligt hat und der diese Verbote enthält (siehe die Analyse im Bericht der CNMC IPN/CNMC/053/25). Am 28. Mai 2026 richtete die Europäische Kommission Aufforderungsschreiben an 20 Mitgliedstaaten, darunter Spanien, weil sie keine vollständige Umsetzung mitgeteilt hatten (Vertragsverletzungspaket INF/26/1097).

Ein verspätetes nationales Gesetz ist kein Grund zu warten. Irreführende Aussagen sind schon heute nach Lauterkeits- und Verbraucherrecht verboten, der Inhalt der Richtlinie steht fest, und in anderen Ländern, in die Sie verkaufen, kann sie bereits gelten. Am sinnvollsten ist es, die Texte jetzt anzupassen.

Was aus der Green-Claims-Richtlinie geworden ist

Im März 2023 schlug die Kommission ein zweites Regelwerk vor, den Vorschlag für eine Richtlinie über Umweltaussagen, COM(2023) 166, der eine Begründung und Prüfung ausdrücklicher Umweltaussagen durch Dritte vor ihrer Verwendung verlangt hätte. Im Juni 2025 kündigte die Kommission an, ihn zurückziehen zu wollen, und die für den 23. Juni 2025 geplante Verhandlungsrunde wurde abgesagt (Europäisches Parlament). Stand Oktober 2026 ist er nicht verabschiedet: Eine Pflicht zur Vorabprüfung gibt es nicht. In Kraft ist die Richtlinie (EU) 2024/825, und die müssen Sie einhalten.

So prüfen Sie Ihren Shop Schritt für Schritt

  1. Begriffe erfassen. Durchsuchen Sie den gesamten Katalog nach Wörtern wie öko, ökologisch, grün, nachhaltig, umweltfreundlich, natürlich, biologisch abbaubar, klimaneutral, CO2-neutral, kompensiert oder „eco-friendly“.
  2. Jeden Fall einordnen. Ist die Aussage allgemein? Gibt es ein Siegel? Betrifft sie das ganze Produkt oder einen Teil? Beruht sie auf Kompensation? Ist sie ein Zukunftsversprechen?
  3. Konkretisieren oder streichen. Ersetzen Sie das allgemeine Wort durch die tatsächliche, überprüfbare Angabe oder entfernen Sie es.
  4. Siegel prüfen. Behalten Sie nur Siegel aus Zertifizierungssystemen oder von staatlichen Stellen und bewahren Sie das gültige Zertifikat auf.
  5. Nachweise aufbewahren. Datenblätter, Zertifikate und Berechnungen, die jede Aussage belegen, für den Fall einer Anfrage.

In PrestaShop

  • Artikel (Katalog > Artikel): Name, Kurzbeschreibung, Beschreibung, Meta-Titel und Meta-Beschreibung in jeder Sprache. Um Texte zu finden, exportieren Sie den Katalog oder suchen direkt in der Tabelle product_lang.
  • Eigenschaften und Filter (Katalog > Varianten & Eigenschaften): Eine Eigenschaft „Öko: Ja“ speist die Filter des Moduls für die facettierte Suche. Ersetzen Sie sie durch eine konkrete Angabe wie „Material: zertifizierte Bio-Baumwolle“.
  • Kategorien und CMS-Seiten: Eine Kategorie namens „Nachhaltige Produkte“ ist ebenfalls eine Aussage.
  • Banner und Blöcke: der Bilder-Slider, eigene Textblöcke und Bilder mit eingebetteten „Öko“-Symbolen.
  • E-Mails und Feeds: Marketingvorlagen und die Titel, die Sie an Preisvergleichsportale senden.

In Shopify

  • Produkte: Titel, Beschreibung, SEO-Titel und -Beschreibung sowie der Alt-Text der Bilder. Mit dem CSV-Export der Produkte prüfen Sie das Feld Body (HTML) des ganzen Katalogs auf einmal.
  • Tags und Metafelder: Wenn Sie mit Tags wie „öko“ oder einem Metafeld „nachhaltig“ über die App Search & Discovery filtern, ist der Filtername im Shop sichtbar und zählt als Aussage.
  • Kollektionen: Name und Beschreibung von Kollektionen wie „Nachhaltige Mode“.
  • Theme: Banner, Ankündigungsleisten, Icon-Abschnitte mit Vorteilen und die Fußzeile, im Theme-Editor für jede Sprache.
  • E-Mails, Blog und Anzeigen: Shopify-Email-Kampagnen und Blogbeiträge mit Produktlinks.

Wenn Sie Shopify nutzen, erkennt unser kostenloser Check „Ist Ihr Shopify-Shop EU-konform?“ diese Begriffe in Ihrem Shop und zeigt, wo sie vorkommen.

Beispiele: vermeiden und besser so

VermeidenBesser soWarum
Öko-T-ShirtT-Shirt aus zertifizierter Bio-Baumwolle (Name der Zertifizierung)Sagt, was genau und nach welchem Zertifizierungssystem
Umweltfreundliches ProduktHergestellt aus 70 % recyceltem KunststoffErsetzt die allgemeine Aussage durch eine überprüfbare Angabe
Klimaneutraler VersandWir kompensieren die Versandemissionen über (Projekt); der Versand verursacht EmissionenNeutralität auf Basis von Kompensation darf nicht behauptet werden
Nachhaltige SneakerSohle mit 30 % recyceltem GummiDie Aussage betrifft nur einen Teil des Produkts
Grüne VerpackungKarton aus 100 % Recyclingpapier, über das Altpapier zu entsorgenNennt das Material und die Entsorgung
Klimaneutral bis 2030Reduktionsplan mit Jahreszielen, veröffentlicht und von einem unabhängigen Sachverständigen geprüftZukunftsversprechen brauchen Plan und Prüfung
Selbst gestaltetes Siegel „Green choice“EU-Umweltzeichen oder ein anderes zertifiziertes SiegelNur zertifizierte oder staatliche Siegel sind erlaubt
Filter „Grüne Produkte“Filter „Recyceltes Material“ oder „EU-Umweltzeichen“Auch der Filtername ist eine Aussage

Häufige Fehler

  • Die Beschreibung prüfen, aber SEO-Titel, Alt-Text oder Filternamen vergessen.
  • Den deutschen Text korrigieren und „eco-friendly“ oder „écologique“ in den Übersetzungen stehen lassen.
  • „Öko“-Symbole in Produkt- oder Bannerbildern belassen, die bei einer Textsuche nicht auftauchen.
  • Eine Aussage für zulässig halten, weil der Hersteller sie verwendet: Wer sie veröffentlicht, haftet dafür.
  • Kompensieren mit Reduzieren verwechseln: Kompensation erlaubt nicht, das Produkt als neutral zu bezeichnen.

Dieselbe Richtlinie (EU) 2024/825 bringt auch Neuerungen bei den Informationen zur gesetzlichen Gewährleistung. Wir erklären sie in unserem Leitfaden zur gesetzlichen Gewährleistung in der EU, und um den Hinweis im Shop anzuzeigen, gibt es die Shopify-App und das PrestaShop-Modul. Weitere Hilfen finden Sie unter unseren kostenlosen Tools.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich das Wort „umweltfreundlich“ noch verwenden?

Nur wenn Sie auf demselben Medium klar angeben, was genau umweltfreundlich ist, oder wenn das Produkt eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweist. Bei Lebensmitteln und anderen Agrarerzeugnissen sind „öko“ und „bio“ zudem geschützte Begriffe, die die entsprechende Zertifizierung voraussetzen.

Und „klimaneutral“, wenn ich Emissionen kompensiere?

Sie dürfen nicht behaupten, ein Produkt sei wegen der Kompensation emissionsneutral, emissionsarm oder klimapositiv. Sie dürfen wahrheitsgemäß angeben, dass Sie ein Kompensationsprojekt unterstützen, ohne es als Eigenschaft des Produkts darzustellen.

Gilt das auch für kleine Shops?

Ja. Die Richtlinie nimmt kleine Unternehmen von diesen Verboten nicht aus: Sie betrifft jeden Händler, der sich an Verbraucher in der Europäischen Union richtet.

Gilt sie in Spanien, obwohl es noch kein Gesetz gibt?

Irreführende Aussagen sind schon nach geltendem spanischem Recht verboten, und die Richtlinie gibt vor, wie sie auszulegen sind. Außerdem kann sie in anderen EU-Ländern, in die Sie verkaufen, bereits gelten.

Ist die Green-Claims-Richtlinie noch verpflichtend?

Sie wurde nie verabschiedet. Stand Oktober 2026 ist sie ein blockierter Vorschlag; maßgeblich ist die Richtlinie (EU) 2024/825.

Dieser Leitfaden dient nur der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.